Letzte Änderung: 28.02.2022
Gültig ab 01.03.2022
§ 1 ALLGEMEINES
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Schneeberger & Partner GbR, (nachfolgend „Anbieter“) die diese gegenüber ihren Kunden*innen (nachfolgend Nutzer*innen) erbringt. Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Anbieter keine Geltung.
- Das Angebot richtet sich an Unternehmer*innen. Unternehmer*in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Schneeberger & Partner GbR sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen am Standort Etzmattenstr. 40, D-79112 Freiburg-Tiengen.
- Die Leistungen umfassen die Nutzung der angemieteten Räume für Bürotätigkeiten, Möblierung, Empfang, Betreuung und Internetnutzung, kostenlose Nutzung des Wasserspenders, sowie kostenpflichtige Nutzung der Druckerstationen. Der Anbieter erbringt darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen. Diese sind: Durchführung von Veranstaltungen & gastronomischer Service.
- Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung bestimmter Leistungen an bestimmten Orten, Räumen oder zu bestimmten Zeiten. Alle Mitgliedschaften sind personengebunden und sind nicht auf mehrere Personen aufteilbar.
Folgende Mitgliedschaften werden angeboten:
- Coworking FixDesk Mitgliedschaft: Unbegrenzter Zugang (24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche) zum Standort mit eigener Zutrittskarte. Offizieller Firmensitz mit Postfach, fest zugewiesener Arbeitsplatz im Coworking-Space mit hochwertigem Schreibtisch & Drehstuhl, mit abschließbarem Sideboard & Wertfach, VITRA® Toolbox zur Aufbewahrung von Büroutensilien, kostenfreie Nutzung der Rückzugsmöglichkeiten Think Tank & VITRA® Alcove (bei Verfügbarkeit). Option zur Buchung und Nutzung der verfügbaren Meetingräume CORSAIR (Platz für bis zu 12 Personen) & MUSTANG (Platz für bis zu 5 Personen) zum Vorzugspreis. Die Arbeitsplätze der FixDesks müssen am Ende jedes Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden („Clean Desk“ Policy). Die Nutzer*innen sind für die Reinigung Ihres Arbeitsplatzes (Oberflächen von Schreibtisch & Sideboards) selbst verantwortlich. Die Nutzung des Glasfaser-Internets (WLAN) ist im Preis inbegriffen. Alles was über die vom Anbieter gestellte Ausstattung hinaus geht, muss von den Nutzer*innen selbst beschafft werden und obliegt der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
- Die Nutzer*innen haben die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
- Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den Zweck der Büronutzung verwendet werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags.
- Sofern über einen Vertragspartner mehr als ein/e Nutzer/in angemeldet werden, teilt der Vertragspartner dem Anbieter mit Vertragsabschluss und in Zukunft unverzüglich schriftlich bei einer Änderung die Namen (Vorname & Nachname) der zutrittsberechtigten Personen/Nutzer des Standorts mit. Der Anbieter hat das Recht einen Nutzer bei Vorliegen eines sachlichen Grunds von der Nutzung der Räumlichkeiten auszuschließen. Der Anbieter händigt jedem Nutzer eine Zutrittskarte, sowie einen Schlüssel zu einem abschließbaren Sideboard/Wertfach aus. Ein Ersatzschlüssel bleibt im Besitz des Anbieters.
- Der Zugang zu dem vom Anbieter betriebenen Standort „Rent-a-Desk Coworking Space“, Etzmattenstr. 40, 79112 Freiburg-Tiengen ist für die Nutzer*innen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr möglich. Der Gästeempfang ist in der Regel Mo-Fr von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten oder bei nicht besetztem Empfang sind die Nutzer*innen für den Gästeempfang selbst verantwortlich.
- Alle Nutzer*innen erhalten eine personenbezogene Zutrittskarte, sowie einen Schlüssel für Ihr abschließbares Sideboard & Wertfach. Der Verlust des Schlüssels/Zutrittskarte ist unverzüglich per E-Mail „info@rentadesk-freiburg.de“ zu melden. Die Nutzer*innen haben die ihm/ihr überlassenen Schlüssel/Zutrittskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel/Zutrittskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Anbieter schriftlich vereinbart ist. Schuldhafter Zahlungsverzug der Nutzer*innen berechtigt den Anbieter zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Nutzer*innen müssen bei Verlust für Ersatz und Sperrung der Schlüssel vollumfänglich aufkommen. Der Anbieter erhebt hierfür eine einmalige Gebühr von pauschal 50€ netto pro Schlüssel/Zutrittskarte.
- Die Internetnutzung unterliegt separaten Bedingungen, die hier eingesehen werden können (https://rentadesk-freiburg.de/internetnutzung). Bei Vertragsabschluss werden diese Bedingungen akzeptiert.
§ 3 VERHALTENSREGELN
- Nutzer*innen haben die Büros, sowie das darin befindliche Inventar, hierzu zählen insbesondere Mobiliar und technische Einrichtungen, pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen haben die Nutzer*innen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzer*innen haften für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung der Nutzer*innen in die Räumlichkeiten gelangten, verursacht werden. Die Nutzer*innen sind verpflichtet für die Zeit ihres Aufenthalts eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen die für Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder an Menschen aufkommt, die die Nutzer*innen selbst oder die auf Veranlassung der Nutzer*innen in den die Räumlichkeiten gelangte Dritter verschuldet wurden.
- Im eigenen Interesse haben die Nutzer*innen mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen oder Daten sind durch den Anbieter nicht gegen bspw. Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus versichert. Der Anbieter haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters zurückzuführen ist. Der Anbieter empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen (z.B. Geschäftsinhaltsversicherung / Elektronikversicherung).
- Sämtliche Nutzer*innen erkennen die Einhaltung der jeweils geltenden „Grundregeln für eine gute Zusammenarbeit“ an. Diese sind in der jeweils aktuellen Fassung einzusehen unter: https://rentadesk-freiburg.de/grundregeln.
§ 4 VERTRAGSSCHLUSS
- Mit der schriftlichen Bestätigung der gewählten Leistung per E-Mail schließt die/der Nutzer*in verbindlich einen Vertrag ab. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich durch Angebot des Anbieters und Annahme durch den/die Nutzer*innen oder online durch PDF-Generierung und ist durch den Anbieter per Emailbestätigung ohne Unterschrift gültig.
- Durch den Vertragsabschluss akzeptieren die Nutzer*innen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Es besteht die Möglichkeit, diese durch die Nutzer*innen online auf der Internetseite des Anbieters (https://rentadesk-freiburg.de/agbs-coworking/) bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.
- Es besteht kein Anspruch der Nutzer*innen auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Anbieter frei, jedes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Mit Vertragsabschluss sichern die Nutzer*innen zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die Nutzer*innen verpflichtet sich, die Änderung ihrer persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
- Für FixDesks ist eine Kaution in Höhe einer Monatskaltmiete bei Vertragsbeginn fällig. Die Kaution wird nach Prüfung und Abzug etwaiger Ansprüche vier Wochen nach Vertragsende auf das Nutzerkonto zurücküberwiesen.
§ 5 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- Der Vertragspartner (Nutzer*innen) ermächtigt den Anbieter zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA Lastschrift. Die Nutzer*innen können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb der ersten Woche des Monats jeweils für den laufenden Monat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Die Rechnung ist als Vorabankündigung zu verstehen. Die Nutzer*innen sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, werden den Nutzer*innen pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 30€ netto in Rechnung gestellt, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Anbieter verursacht wurde.
- Eine monatliche Vorauszahlung für Strom, Heizung, Wasser und Betriebsnebenkosten wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die diesbezüglichen Nebenkosten sind im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Anbieter ist berechtigt bei Erhöhung der Strom-, Heiz- oder Betriebskosten um mehr als 5% ggü. dem Betriebskostenindex per 31.12.2021 (= 100%) den Mitgliedsbeitrag für die Folgeperioden entsprechend der Erhöhung anzupassen. In diesem Fall hat der Anbieter die Erhöhung der Betriebs- und Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser und Betriebsnebenkosten entsprechend nachzuweisen. Für FixDesks ist eine Kaution in Höhe einer Monatskaltmiete bei Vertragsbeginn fällig. Die Kaution wird nach Prüfung und Abzug etwaiger Ansprüche vier Wochen nach Vertragsende auf das Bankkonto des Vertragspartners zurücküberwiesen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt bis auf weiteres via E-Mail an die bei Vertragsbeginn angegebene E-Mail-Adresse.
§ 6 DATENSCHUTZ
- Der Anbieter wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
- Die Nutzer*innen erklären ihr Einverständnis damit, dass ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
- Den Nutzer*innen steht das Recht zu, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des/der Nutzer*in (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmeregelungen).
§ 7 KÜNDIGUNGEN UND BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
- Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende.
- Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der/die Nutzer*in mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät, seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt oder den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit den Nutzer*innen wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
- Die Besonderheit der Nutzung des Standorts erfordert ein erhebliches Maß von wechselseitiger Rücksichtnahme und Toleranz der unterschiedlichen Nutzer*innen. Sollte es durch einzelne oder mehrere Nutzer*innen zu nachhaltigen Störungen (z.B. Lärm, Geruch, Smog usw.) kommen, so kann der Anbieter dies abmahnen und zur Beseitigung auffordern. Sollte eine solche Störung durch den/die Nutzer*in nicht abgestellt werden, so kann das entsprechende Vertragsverhältnis auch außerordentlich gekündigt werden.
- Endet das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung so haftet der/der Nutzer*in bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit für den Ausfall der durch das Leerstehen der Räume/Arbeitsplätze entsteht.
- Nach Vertragsende ist der/die Nutzer*in verpflichtet, die genutzten FixDesks besenrein zu übergeben. Sämtliche von ihm eingebrachten Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe bestandene Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar wird der Anbieter auf Kosten der Nutzer*in zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen. Die Nutzer*innen haben die entsprechenden Kosten innerhalb von 15 Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den Anbieter zu zahlen.
- Der/die Nutzer*in hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüssel und Chipkarten an den Anbieter bis spätestens zum letzten Tag der Vertragslaufzeit bzw. bei Vertragsänderung zurückzugeben. Kommt der/die Nutzer*in dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so wird der Anbieter dem/der Nutzer*in den Austausch der betroffenen Schlösser und die Deaktivierung der Chipkarten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 50€ pro Schlüssel/Chipkarte in Rechnung stellen.
- Gibt der/die Nutzer*in den Arbeitsplatz nicht bei Vertragsende heraus, haftet er gegenüber dem Anbieter für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
- Der Vertragspartner haftet für alle im Rahmen seines Vertrags eingebrachten Nutzer*innen in vollem Umfang.
§ 8 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG
- Der Anbieter darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Nutzer*innen, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, seinen/ihren Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich zu halten. Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der/die Nutzer*in das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Anbieter stellt dem/den Nutzer*innen Einrichtung und technische Gegenstände (z.B. Flatscreens, Projektoren) sowie sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem/der dafür verantwortlichen Nutzer*in berechnet.
- Der Standort ist mit Ausnahme der geschlossenen Meetingräume nicht klimatisiert. Die Büroflächen können zudem nur über die Fenster und Türen belüftet werden. Der/die Nutzer*in erkennt an, dass diese Faktoren keine Grundlage einer Sonderkündigung oder Beitragsminderung sein können.
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Der/die Nutzer*in hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzer*in erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.
- In allen Fällen, in denen der Anbieter im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Anbieter nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den/die Nutzer*in. Der/die Nutzer*in ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Anbieter unterbleiben. Sofern der Anbieter von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat er das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Anbieter die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Anbieter von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 10 VORSTEUERABZUG
- Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, die Coworking-Spaces ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der/die Nutzer*in verpflichtet, jeden dem Anbieter durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung des Anbieters und/oder der Finanzverwaltung wird der/die Nutzer*in die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der/die Nutzer*in, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.
§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Der/die Nutzer*in erklärt sich mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags mit diesen obenstehenden Coworking AGBs einverstanden.
- Sofern ein Vertragspartner diesen Vertrag für mehrere Nutzer/innen abschließt, stellt er sicher, dass sämtliche Bestimmungen dieses Mitgliedschaftsvertrags von sämtlichen Nutzern beachtet werden.
- Der Anbieter behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Anbieter wird die Nutzer*innen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten AGB als von den Nutzer*innen angenommen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, Freiburg im Breisgau
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.